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Lärm- und Schallschutzwände

Eine Bauanzeige für die Errichtung von Lärm- und Schallschutzwänden mit einer Höhe von mehr als 3 Metern über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände ist erforderlich.

Unterlagen: 

  • Ausgefülltes Formular
  • Lageplan
  • Ausreichende Beschreibung

Weitere Informationen:
Bauanzeige