Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft (zB.: aus der römisch-katholischen, evangelisch AB usw.) ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich zu melden. Der Austritt erfolgt mit dem Tag der Abgabe der Meldung.

Wenn verfügbar: Nachweis über die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft (z.B. Taufschein, Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung für den Kirchenbeitrag, sonstige Bestätigung über die Mitgliedschaft) 

Das Formular liegt im StadtService auf!

Zuständig