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Melden Sie Ihren Hund bequem online an oder ab. Alternativ stehen Ihnen unsere beiden Stadtservice-Stellen (Rathaus und Reithoffer Gebäude) für eine persönliche Abwicklung zur Verfügung.

Hundeanmeldung

Für jeden Hund in Oberösterreich über 12 Wochen ist eine Anmeldung erforderlich. Halter müssen über 16 Jahre alt sein und die erforderliche Sachkunde besitzen. Innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme des Hundes muss die Anmeldung in der Hauptwohnsitz-Gemeinde erfolgen.


Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis des Hundehalters
  • Meldezettel
  • Impfpass oder EU-Heimtierausweis des Hundes
  • Bestätigung über eine Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von 725.000 EUR)
  • Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung oder einer Begleithundeprüfung
  • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank
  • Bestätigung einer Tierärztin oder eines Tierarztes über Größe und Gewicht des Hundes ab dem 12. Lebensmonat (40/20-Regelung)


→ OÖ Hundehaltegesetz 2024
→ OÖ Hundehalteverordnung
→ Sachkunde-Kurse in Oberösterreich

Melden Sie Ihren Hund an — in 3 Schritten:

1

Unterlagen vorbereiten

Bitte bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor.

2

Onlineformular ausfüllen

Mit ID-Austria unterzeichnen, Online-Bonus-Häkchen setzen und alle Unterlagen einreichen.

                

Online-Bonus: 6,00 €

3

Fertig!

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie die Vorschreibung per Post oder elektronisch.

Persönlich Anmelden? Buchen Sie jetzt Ihren Termin: Hundeanmeldung – Reithoffer · Hundeanmeldung – Rathaus

Informationen zum OÖ. Hundehaltergesetz




Die aktuellen Erfordernisse für die Hundehaltung in OÖ, die ab 1. Dezember 2024 gelten, erfahren Sie unter:

          

Hundeabmeldung


Wenn Sie die Hundehaltung beenden möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Woche mitteilen — unter Angabe des Grundes oder der Information über einen neuen Hundehalter. Falls der Hund verstorben ist, fügen Sie bitte eine tierärztliche Bestätigung bei.

Ich bin die Überschrift

1

Unterlagen vorbereiten

Bei Todesfall: tierärztliche Bestätigung beilegen.

2

Onlineformular ausfüllen

Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.

3

Fertig!

Sie erhalten eine Abmeldebestätigung per Post oder elektronisch.

Persönlich abmelden? Hundeabmeldung – Reithoffer ·            Hundeabmeldung – Rathaus

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe wird jährlich für das Haushaltsjahr 01.01. bis 31.12. vorgeschrieben und ist jeweils bis zum 31.03. zu entrichten. Sie ist eine unteilbare Abgabe — immer im vollen Jahresbetrag, auch wenn der Hund nur einige Monate gehalten wurde.

KategorieAgabe
Sonstige Hunde
62,00 €
Wachhunde / Berufsnotwendige Hunde
14,00 €
Bezieher:innen Ausgleichszulage / Sozialhilfe (50 % Ermäßigung)
31,00 €

 

Fragen zur Hundeabgabe?  Termin online vereinbaren


→ Gebührenabwicklung und Zahlungsoptionen

Leinen und Maulkorbpflicht

Leinen- ODER Maulkorbpflicht: ALLE Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          

Leinen- UND Maulkorbpflicht gilt in: öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten, auf Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Badeanlagen, Veranstaltungen).

          

Hunde spezieller Rassen müssen ab dem 12. Lebensmonat an öffentlichen Orten (außer eingezäunten Freilaufflächen) an der Leine UND mit Maulkorb geführt werden — nur durch Personen über 16 Jahren mit Sachkunde.

          

→ Hundeverbotszonen- und Freilaufflächenverordnung 2019
→ Hundestadtplan Steyr          

Antrag auf Befreiung von Leinen und Maulkorbpflicht

Halter:innen von Hunden spezieller Rassen können bei der Gemeinde eine Befreiung beantragen. Voraussetzung: positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (ab dem 12. Lebensmonat, nicht älter als 3 Monate).

          
  • Versicherungsbestätigung
  • Sachkundekursbestätigung   
  • Registrierung der Heimtierdatenbank      
  • Alltagstauglichkeitsprüfung    
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung  
  • Bescheidgebühr ~ 34,60 € (wird per Erlagschein zugestellt)
          

Anträge schriftlich an: bezirksverwaltung@steyr.gv.at


1

Unterlagen vorbereiten

Alle erforderlichen Dokumente bereithalten.

2

Onlineformular ausfüllen

Formular vollständig ausfüllen und Unterlagen hochladen.

3

Fertig!

Sie erhalten den Bescheid per Post oder elektronisch.

Hundekot

Hundeführer:innen sind gemäß OÖ Hundehaltegesetz verpflichtet, Hinterlassenschaften umgehend zu entfernen und zu entsorgen. Die Stadt Steyr unterstützt mit Hundekot-Beutel-Spendern an ausgewählten Standorten im gesamten Stadtgebiet.

          

Leerer Beutelspender? Bitte melden bei den Kommunalbetrieben Steyr: +43 7252 899 720

          → Standorte der Hundekotsackerl-Spender

Unfruchtbarmachung weiblicher Tiere

Die Stadtgemeinde Steyr gewährt einen einmaligen Zuschuss von 36,34 € zur Ovariohysterektomie. Antragsberechtigt sind Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Steyr, die die Hundeabgabe entrichtet haben.

          

Erforderlich: Tierärztliche Bestätigung über die Operation und saldierte Rechnung des Tierarztes.

          

Anträge beim Veterinäramt oder online über amtsweg.gv.at einreichen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wichtige Informationen & Fundtiere

          

Tierärzte in Steyr:

                    

 → Tierschutzportal OÖ – Fundtiere suchen
→ Hundestadtplan          



  • Überblick

  • Freilaufflächen

  • Standort & Öffnungszeiten

  • Tarife

Die nachfolgenden Tarife gelten für die Hundehaltung in der Stadtgemeinde Steyr. Die Hundeabgabe ist jährlich bis zum 31. März zu entrichten.


Zuschuss Unfruchtbarmachung (Ovariohysterektomie): einmaliger Beitrag von 36,34 € für Hundehalter:innen mit Hauptwohnsitz in Steyr.

          

Online-Bonus bei der Anmeldung: Bei Einreichung aller Unterlagen über das Onlineformular erhalten Sie einen Rabatt von 6,00 € auf die Hundeabgabe.

          → Gebührenabwicklung und Zahlungsoptionen