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Hauskanalanlagen, Senkgruben und Düngersammelstellen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hauskanalanlagen, Düngersammelstellen und Senkgruben ist der Baubehörde anzuzeigen. 

Bei einer Hauskanalanlage handelt es sich um eine Entsorgungsleitung von der Außenmauer des zu entsorgenden Objekts bis zur öffentlichen Kanalisation mit sämtlichen dazugehörigen Hebeanlagen, Pumpwerken und Schächten, die ausschließlich der Entsorgung von einzelnen Objekten dienen, außer diese sind von der wasserrechtlichen Bewilligung für die öffentliche Kanalisation erfasst. 

Geschlossene Jauche- und Güllegruben sind der Baubehörde anzuzeigen. Auch offene Jauche- und Güllegruben können aufgrund ihrer Eignung zur Geruchsbelästigung bewilligungspflichtig sein. 

Senkgruben sind bauliche Anlagen oder Behälter zur Sammlung und vorübergehenden Aufbewahrung von häuslichen und betrieblichen Abwässern. 

Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular
  • Ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze udgl.), aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss

Weitere Informationen:
Bauanzeige