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Aufgrund der anhaltenden Entspannung der Geflügelpest-Situation werden die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko, welches auch für Steyr gegolten hat, mit Ablauf des 3.4.2026 aufgehoben. Somit gilt das gesamte Bundesgebiet, also auch ganz Oberösterreich ab 4.4.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) sind weiterhin einzuhalten. Das bereits im November 2025 erstellte Merkblatt (Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_erhöhtem_Geflügelpestrisiko_-1.pdf) behält seine Gültigkeit. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landes OÖ unter Land Oberösterreich - Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza – HPAI abrufbar.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko:
- Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln getrennt zu halten, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder
- Die Fütterung und Tränkung muss im Stallinnenbereich oder einem Unterstand erfolgen. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
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