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Garage

Eine Garage bis 35 m2 ist anzeigepflichtig, ab einer Größe von 35 m2 ist ein Bewilligungsansuchen notwendig

Unterlagen:
Bauanzeige

  • Ausgefülltes Formular
  • ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze udgl.), aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.

Die Unterlagen können im Reithoffer-Amtsgebäude im 3. Obergeschoss, Zimmer 334 oder 343 persönlich abgegeben bzw. an baurecht@steyr.gv.at übermittelt werden.

Baubewilligung:

  • Ausgefülltes Bauansuchenformular 
  • Baubeschreibung (2fach) mit Unterschrift des (der) AntragstellerIn(nen), des (der) GrundeigentümerIn(nen) und des (der) PlanverfasserIn, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 3fach
  • Lageplan (2fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 3fach
  • Bauplan (2fach) mit Unterschrift des (der) AntragstellerIn(nen, des (der) GrundeigentümerIn(nen), des (der) PlanverfasserIn bzw. des (der) BauführerIn, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 3fach
  • Energieausweis (1fach) ab 50 m² Zubau oder großen Sanierungen und Einfamilienhäusern, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 2fach

Weitere Informationen:
Bauanzeige
Baubewilligung