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Fahrsilos

Unter einem Fahrsilo ist eine Art des Silos zu verstehen, bei der die Silage auf einer Bodenplatte festgewalzt und anschließend luftdicht abgedichtet wird. 
Mit Silage wird dabei durch Gärung konserviertes Futter (aus Gräsern, Mais oder anderen geeigneten Pflanzen) bezeichnet.

Nach § 25 Abs. 1 Z. 10 Oö. BauO 1994 ist die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von Fahrsilos mit einer nutzbaren Bodenplatte von mehr als 50 m² der Baubehörde vor Beginn der Bauausführung anzuzeigen. 
Anlagen mit einer kleineren Bodenplatten sind bewilligungs- und anzeigefrei (§ 26 Z. 8 dieses Landesgesetzes).

Unterlagen:

  • Bauanzeigeformular inkl. Beschreibung
  • Lageplan mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens: 
  • planliche Darstellung (Skizze) mit Maßangaben mit Unterschrift des (der) Grundeigentümers

Weitere Informationen:
Bauanzeige