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Erhaltungsbeitrag

Erhaltungsbeiträge sind ab dem fünften Jahr nach der Vorschreibung des entsprechenden Aufschließungsbeitrags für Kanal und/oder Wasser bis zur tatsächlichen Bebauung des Grundstückes einzuheben.
Aktuelle Einheitssätze betragen: € 0,48 pro m² der aufgeschlossenen Fläche für Kanal und € 0,22 pro m² für Wasserversorgung.

Weitere Informationen:
Aufschließungsbeiträge
Verordnung Erhaltungsbeiträge gem. § 28 Oö ROG 1994