Das Bauen setzt eine gesicherte Erschließung des Bauplatzes voraus. Es ist also für die überwiegende Anzahl von Bauvorhaben ebenso eine Bauplatzbewilligung neben der Baubewilligung notwendig.
Hierzu sind etwaige Voraussetzungen notwendig, um sicherzustellen, dass sich das Grundstück auch tatsächlich für eine Bebauung eignet:
- Aufweisen einer bestimmten Größe und Konfiguration
- Aufschließung durch eine öffentliche Verkehrsfläche oder eine mindestens 3 m breite private Zufahrt
- Eignung der Umgebung und der natürlichen Gegebenheiten des Geländes (etwa keine Lage in Überflutungsbereichen, Gefahrenzonen,…)
Eine Erforderlichkeit für eine Bauplatzbewilligung ist gegeben bei der Erteilung einer Baubewilligung sowie bei der Baufreistellung eines Bauvorhabens. Liegt jedoch eine gültige Bewilligung für die Liegenschaft vor, ist eine Bauplatzbewilligung nicht notwendig.
Weiters ist für Baubewilligungen, welche auf Widerruf erteilt wurden, für maximal fünf Jahre befristet sind, auf Verkehrsflächen, für unterirdische Gebäude, Gebäude im Grünland, land- und forstwirtschaftliche Gebäude im Dorfgebiet und für nicht für Wohnzwecke bestimmte Gebäude von untergeordneter Bedeutung ebenso keine Bauplatzbewilligung notwendig.
Unterlagen:
- Antragformular
- Zustimmung sämtlicher Grundeigentümer*innen
- Plan (3fach), der den bundesgesetzlichen Bestimmungen über Pläne für Zwecke der grundbücherlichen Teilung zu entsprechen hat; in diesem Plan, sofern es die Übersichtlichkeit erfordert in einem gesonderten Plan, müssen auch die auf den Grundstücken allenfalls vorhandenen Baubestände (Gebäude oder sonstige baulichen Anlagen) sowie die Verbindung der Grundstücke zum öffentlichen Straßennetz – unter Angabe der Straßenbezeichnungen – dargestellt sein (max. A3 bei elektronischer Einreichung).
Weitere Informationen:
ris.bka.gv.at
Kontakt:
baurecht@steyr.gv.at
Formular Ansuchen um Bauplatzbewilligung und Grundstücksänderung
Online-Formular
PDF-Formular