Für folgende Bauvorhaben ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich:
- der Einbau von Sanitärräumen und der sonstige Innenausbau von bestehenden Gebäuden, sofern es sich nicht um einen baubewilligungspflichtigen Umbau bzw. um eine anzeigepflichtige Änderung oder Instandsetzung handelt
- Baustelleneinrichtungen, wie Bauhütten, für die Dauer der Bauausführung
- Bauvorhaben, die in Entsprechung eines baubehördlichen Auftrages ausgeführt werden
- Stützmauern und freistehende Mauern bis zu einer Höhe von 1,5m über dem tiefen gelegenen Gelände, Einfriedungen zu Nachbargrundstücken bis zu 2 m Höhe über dem Erdboden, Wild- und Weidezäune
- Lärm- und Schallschutzwände mit einer Höhe bis zu 3 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände
- Veränderung der Höhenlage bis zu 1,5 m im Bauland
- Pergolen
- Parabolantennen
- Spielhäuschen und ähnliche Einrichtungen auf Kinder- und Jugendspielplätzen
- Schwimm- oder Löschteiche, Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe bis zu 1,5m und einer Wasserfläche bis zu 50 m²
- Fahrsilos mit Umfassungswänden bis zu 1,5m
- Folientunnels ohne Feuerungsanlagen zum Anbau von Pflanzen
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- bauliche Anlagen zum Grillen, Backen, Dörren oder Selchen, soweit sie ausschließlich privaten Zwecken dienen und es sich nicht um Gebäude oder Schutzdächer handelt
- nicht Wohnzwecken dienende ebenerdige, eingeschossige und freistehende Gebäude bzw. Schutzdächer, jeweils mit einer bebauten Fläche bis zu 15 m², soweit sie nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland liegen und entsprechend den für sie geltenden bau- bzw. raumordnungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Flächenwidmungs- bzw. Bebauungsplanes, ausgeführt werden.
Hinweis:
Auch bei nicht bewilligungspflichtigen bzw. nicht anzeigepflichtigen Bauvorhaben müssen die Vorschriften des Baurechts und des Flächenwidmungsplanes sowie Bebauungsplanes eingehalten werden. Eine Rücksprache mit der Fachabteilung für Bau-, Anlagen- und Wasserrecht wird nahegelegt.
Weitere Informationen:
ris.bka.gv.at
Bauanzeige
Baubewilligung