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Bauen ohne Behörde

Für folgende Bauvorhaben ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich:

Hinweis:
Auch bei nicht bewilligungspflichtigen bzw. nicht anzeigepflichtigen Bauvorhaben müssen die Vorschriften des Baurechts und des Flächenwidmungsplanes sowie Bebauungsplanes eingehalten werden. Eine Rücksprache mit der Fachabteilung für Bau-, Anlagen- und Wasserrecht wird nahegelegt.

Weitere Informationen:
ris.bka.gv.at
Bauanzeige
Baubewilligung