Für bestimmte Bauvorhaben in der Stadt Steyr ist vor Beginn der Arbeiten eine Bauanzeige gemäß § 25 Abs 1 OöBauO erforderlich.
Diese Vorschriften regeln eine Vielzahl von Bauaktivitäten, um sicherzustellen, dass Bauprojekte sicher und im Einklang mit den städtischen Vorschriften durchgeführt werden.
Formulare:
Online-Formular Bauanzeige
PDF-Formular Bauanzeige
Kontakt:
baurecht@steyr.gv.at
Weitere Informationen:
ris.bka.gv.at
Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn eine Bauanzeige gemäß §25 Abs. 4 Z.2 erforderlich:
Unterlagen:
- Bauplan in 2-facher Ausfertigung oder 1-fach bei digitalem Plan max. A3 Format
- Energieausweis (nur bei Renovierungen gem 3lit a)
Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn eine Bauanzeige gemäß §25 Abs. 4 Z.3 erforderlich:
Unterlagen:
- Baubeschreibung mit Unterschrift des (der) Anzeigenden
- Zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze und dgl.)
- Zustimmung sämtlicher Grundeigentümer bei Abbruch