Wenn ein Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse zu erwarten ist, ist diese Änderung der Baubehörde mittels Bauanzeige anzuzeigen. Sind jedoch zusätzliche Schädliche Umwelteinwirkungen durch die Änderung zu erwarten, ist dies bewilligungspflichtige Änderung.
Unterlagen bei Bauanzeige:
- Bauplan in 2-facher Ausfertigung oder 1-fach bei digitalem Plan max. A3 Format
- Energieausweis (nur bei Renovierungen gem 3lit a)
Unterlagen bei Bauansuchen:
- Ausgefülltes Formular
- Baubeschreibung (2fach) mit Unterschrift des (der) AntragstellerIn(nen), des (der) GrundeigentümerIn(nen) und des (der) PlanverfasserIn, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 3fach
- Lageplan (2fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 3fach
- Bauplan (2fach) mit Unterschrift des (der) AntragstellerIn(nen, des (der) GrundeigentümerIn(nen), des (der) PlanverfasserIn bzw. des (der) BauführerIn, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 3fach
- Energieausweis (1fach) ab 50 m² Zubau oder großen Sanierungen und Einfamilienhäusern, außer man baut mit Wohnbauförderung, dann 2fach
Weitere Informationen:
Bauanzeige
Baubewilligung