Veranstaltungen

Das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz LGBl Nr. 78/2007 i.d.g.F. gilt für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen. Öffentlich sind alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind oder allgemein beworben werden.

Es wird zwischen bewilligungspflichtige, meldepflichtige und anzeigepflichtige Veranstaltungen unterschieden. Weiters sieht das Gesetz die Bewilligung von Veranstaltungsstätten vor.

Veranstaltungen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes sind:

a) alle Arten von Aufführungen, Vorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen
b) die Durchführung von Publikumsfahrten mit Museumsbahnen
c) Film-, Video- und DVD-Projektionen

Keine Veranstaltungen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes sind z.B.:

  • Veranstaltungen, die Religionsausübung sind oder der Religionsausübung dienen
  • Veranstaltungen im Rahmen von Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Schulen ...
  • Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung dienen
  • Veranstaltungen, die historisch gesehen im Brauchtum begründet sind


Weiterführende Informationen (Veranstaltungen):

Veranstaltungssicherheitsverordnung (RIS)

Veranstaltungssicherheitsgesetz (RIS)


Weiterführende Informationen (Lustbarkeit):

Lustbarkeitsabgabe

Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Steyr (PDF)

Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015

Land Oberösterreich - Informationen zur Lustbarkeitsabgabe


Weitere Informationen:

HELP.GV - Veranstaltungen

Zum Formular:

Zuständig