Kinder- und Jugendhilfe

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Daher ist es wichtig, Familien in ihrer Kompetenz zu stärken und so zu unterstützen, damit sie selbst in der Lage sind, ihre Kinder zu versorgen.

Was ist unser gesetzlicher Auftrag?

  • Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
  • Kinder zu schützen und ihre Bedürfnisse wahrzunehmen
  • Schutz und Sicherheit für Kinder und Jugendliche sicher zu stellen, wenn Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch passiert oder der begründete Verdacht besteht.

Die Kinder- und Jugendhilfe bietet umfassende Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien.

Das Angebot umfasst sowohl kompetente Beratung in

  • akuten Krisensituationen,
  • Erziehungsfragen und
  • Obsorge- bzw. Besuchsrechtsangelegenheiten,

als auch ambulante Familienbegleitung und das Pflegekinderwesen.

Dennoch ist es manchmal notwendig, Kinder oder Jugendliche aufgrund schwerer familiärer Krisen in einer sozialpädagogischen Einrichtung unterzubringen. Soweit als möglich wird auch hier in Zusammenarbeit mit den Eltern eine gute Lösung gesucht.

Sind Kinder und Jugendliche unmittelbar einer Gefährdung ausgesetzt, hat die Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Wir nehmen Kontakt mit ihnen auf:

  • über Antrag des Gerichtes bei Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen (Scheidung/Trennung),
  • bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen,
  • bei strafbaren Handlungen von Kindern und Jugendlichen.

Wer kann sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden?

  • Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung benötigen.
  • Personen, die im privaten oder beruflichen Umfeld Kinder oder Jugendliche in einer Notsituation wahrnehmen.

Zuständig