| Einwohner |
Volkszählung am 15.5.2001 Ergebnis für die Stadt Steyr: Personen mit Hauptwohnsitz: 39.339 (Volkszählung 1991 - 39.337) Personen mit Nebenwohnsitz: 2.594 Gesamte Personen in Steyr: 41.933
Anzahl Objekte: 6.525 Anzahl Wohnungen: 19.658 Anzahl Arbeitsstätten: 1.609
Einwohnerstatistiken
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| Fläche | 26,56 km² (zur Landkarte Doris)
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| Flächenverteilung | Wald: 2,76 km² Landwirtschaftliche Nutzung: 9,77 km² Baufläche: 7,47 km² Gärten: 0,66 km² Gewässer: 2,08 km² Sonstige Flächen: 3,82 km² |
| Seehöhe | 336 m |
| Geographische Koordinaten | 48° 02' 22'' Breite
14° 25' 13'' Länge |
| Katastralgemeinde(n) | Christkindl Föhrenschacherl Gleink Hinterberg Jägerberg Sarning Stein Steyr |
| Autokennzeichen | SR (zur OÖ-Karte) |
| Postleitzahl (Hauptort) | 4400 |
| Gemeindekennzeichen | DVR: 0001091 Gemeindenummer: 40201 UID-Nr: ATU 39244108 Aufsichtsbehörde: (pA) Amt der OÖ Landesregierung, 4021 Linz, Klosterstraße 7
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| Der Magistrat - ein modernes Dienstleistungsunternehmen | Das moderne Dienstleistungsunternehmen Magistrat der Stadt Steyr sorgt für ein dichtes Service-Netz, das vielen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Ansprüchen gerecht wird. Von den rund 950 Mitarbeitern (inkl. Stadtwerke, Reinhaltungsverband, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft "GWG" sowie Alten- und Pflegeheim Tabor) sind lediglich 25 % in der Verwaltung tätig. ¾ der Beschäftigten sind in den verschiedensten Dienstleistungsbereichen - von den Kindergärten über die Altenbetreuung bis hin zur Abfallentsorgung - aktiv. |
| Der Zuständigkeitsbereich | Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister als Vorstand, dem Magistratsdirektor und den übrigen Mitarbeitern. Der Magistrat besorgt einerseits die Geschäfte der Stadt. Seine Dienststellen entscheiden andererseits selbständig in behördlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt als sogenannte 1. Instanz (z.B. Erteilung einer Baubewilligung). Außerdem können sie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft bzw. für die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung erforderlich sind (z.B. Erhaltung der Dienstgebäude, Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern), selbständig setzen, soweit dafür Geld im Haushaltsvoranschlag der Stadt zur Verfügung gestellt ist. |